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Artikel zum Thema: Verschwiegener Unfall
07.09.2013
Unfallschäden dürfen beim Verkauf des Autos nicht verschwiegen werden. Wird der verschwiegene Unfall und die Schäden entdeckt, haftet der Vorbesitzer und muss sein Altfahrzeug zurückzunehmen.» weiterlesen![](/skins/images/kurier/default/wrapper-bg-bottom.gif)